Due Diligence

Due Diligence ist ein amerikanischer Rechtsbegriff und wird allgemein  als "mit der gebotenen Sorgfalt" übersetzt, die ein Mergers & Acquisitions Beteilligter bei einer Prüfung über das Akquisitionsobjekt vor dem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf verwendet. Die Due Diligence Prüfung  ist normalerweise intensiv, vollständig und zeitraubend und beinhaltet eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des M&A Kaufobjekts, eine Risiko-Analyse (z.B. rechtliche oder finanzielle Risiken) sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Dabei wird bei der Due Diligence Prüfung Fragen über das Management gestellt, Produkt- und Marktanalysen erstellt, Bilanzen gesichtet, die strategische Position betrachtet, evtl. Umweltlasten aufgedeckt, sowie personelle und sachliche Ressourcen hinterfragt. Der überblick dieser Due Diligence kann z.B. über eine Befragung von Mitarbeitern des zum Verkauf stehenden Unternehmens, Kunden, Konkurrenten und andere Insider verschafft werde.
Schwachstellen, die einem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens entgegenstehen könnten werden als sog. Dealbreaker bei Mergers & Acquisitions Beratern bezeichnet. Dealbreaker sind z.B. Altlasten oder ungeklärte Markenrechte.

Due Diligence - Information

Diese Seite beinhaltet Informationen über Due Diligence (DD) im Mergers & Acquisitions Bereich (M&A) bei Unternehmensverkauf und Unternehmenskauf.

Due Diligence - Begriff

"Due Diligence" ist ein amerikanischer Rechtsbegriff und wird allgemein als "mit der gebotenen Sorgfalt" übersetzt, die ein Mergers & Acquisitions Beteilligter bei einer Prüfung über das Akquisitionsobjekt vor dem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf verwendet. Die Due Diligence Prüfung ist normalerweise intensiv, vollständig und zeitraubend und beinhaltet eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des M&A Kaufobjekts, eine Risiko-Analyse (z.B. rechtliche oder finanzielle Risiken) sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Dabei wird bei der Due Diligence Prüfung Fragen über das Management gestellt, Produkt- und Marktanalysen erstellt, Bilanzen gesichtet, die strategische Position betrachtet, evtl. Umweltlasten aufgedeckt, sowie personelle und sachliche Ressourcen hinterfragt. Der überblick dieser Due Diligence kann z.B. über eine Befragung von Mitarbeitern des zum Verkauf stehenden Unternehmens, Kunden, Konkurrenten und andere Insider verschafft werde.

Schwachstellen, die einem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens entgegenstehen könnten werden als sog. Dealbreaker bei Mergers & Acquisitions Beratern bezeichnet. Dealbreaker sind z.B. Altlasten oder ungeklärte Markenrechte.

Durch die zunehmende Anzahl an Akquisitionen und Fusionen (Mergers & Acquisitions) ist der Begriff Due Diligence auch in Deutschland üblich geworden, wenn ein Investor Informationen über eine zu akquirierende Firma gewinnen möchte.

Due Diligence ist nicht nur auf M&A beschränkt, sondern sollte immer angewandt werden. Dabei sollte das eigene Unternehmen nicht das einzige Due Diligence Objekt sein. Vielmehr ist hier die Branche, die Partner und potenzielle Investoren genauso wie die eigene Firma zu betrachten.

Im Vorvertrag, dem Letter of Intend, wird der Zeitraum der Due Diligence Prüfung vereinbart. Dabei werden nicht nur Wirtschaftsprüfer, Anwälte und KaufMÄnner eingesetzt, sondern auch Spezialisten wie Informatiker, Architekten, Ingenieure, Chemiker, Pharmazeuten, usw.

Due Diligence - Faktoren

Bei der Due Diligence Prüfung kommt es im Mergers & Acquisitions Bereich besonders auf folgende Faktoren an:

Anhand dieser Kriterien sieht man, dass der Umsatz oder der Gewinn bzw. die Ertragsfähigkeit nicht alleine das ausschlaggebende Element ist. Vielmehr spielen alle Faktoren zusammen um bei der Due Diligence Prüfung zu einem Ergebnis zu kommen

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